Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, die Bewilligung zur Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, aus insgesamt 3 Tiefbrunnen erteilt.

Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe.

Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, übergangsweise als beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2023 befristet.

Gemäß dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, Nr. 2, waren die prüffähigen Antragsunterlagen für die mit dem Bescheid vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, rechtlich abgesicherten Gewässerbenutzungen und ggf. für die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Durchführung des wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens bis spätestens 31. Dezember 2021 vorzulegen.

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993 ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Straubing-Bogen vom 03.03.1993).

Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe eine nochmalige vorübergehende Befristung der Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen immer noch nicht vorliegen. Das Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 gerechnet werden.
Zu dem o. g. Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe vom 31.10.2023 wurden die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger), Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz und Sachgruppe 22/1, fachlicher Naturschutz, eingeholt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Straubing-Bogen
Roth, Uwe, Herr

Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

E-Mail: roth.uwe@landkreis-straubing-bogen.de
Telefon: +49 9421 973-267
Fax: +49 9421 973-416
URL: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Datum der Entscheidung

06.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

WV Bogenbachtalgruppe Br. I-III-FV 31.12.2027 UVP ( WV Bogenbachtalgruppe Br. I-III-FV 31.12.2027 UVP.docx )