Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Rottaler Golf- und Country-Club e.V. hat unter Vorlage der erforderlichen Pläne und Beilagen die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens für die Errichtung einer Teichanlage und die mit dem Betrieb der Teichanlage zusammenhängenden Gewässerbenutzungen beantragt. Die Errichtung, bzw. Herstellung der Teichanlage erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG. Dieser Gewässerausbau ist gemäß § 68 Abs. 1, 2 WHG planfeststellungs-, bzw. plangenehmigungspflichtig. Der Gewässerausbau dient der Errichtung eines Speicherteiches zum Vorhalten von Wasser zur Bewässerung des Golfplatzes. Gemäß Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 07.05.2020, Az.: 42.3-641 wurde dem Antragsteller zur Errichtung eines solchen Erdbeckens zum Vorhalten ausreichend großer Wasserreserven zur Überbrückung von Trockenzeiten geraten. Es wird diesbezüglich auch auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.08.2018 über Wasserressourcen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen verwiesen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
17.05.2021