Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Rottaler Golf- und Country-Club e.V. hat unter Vorlage der erforderlichen Pläne und Beilagen die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens für die Errichtung einer Teichanlage und die mit dem Betrieb der Teichanlage zusammenhängenden Gewässerbenutzungen beantragt. Die Errichtung, bzw. Herstellung der Teichanlage erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG. Dieser Gewässerausbau ist gemäß § 68 Abs. 1, 2 WHG planfeststellungs-, bzw. plangenehmigungspflichtig. Der Gewässerausbau dient der Errichtung eines Speicherteiches zum Vorhalten von Wasser zur Bewässerung des Golfplatzes. Gemäß Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 07.05.2020, Az.: 42.3-641 wurde dem Antragsteller zur Errichtung eines solchen Erdbeckens zum Vorhalten ausreichend großer Wasserreserven zur Überbrückung von Trockenzeiten geraten. Es wird diesbezüglich auch auf das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.08.2018 über Wasserressourcen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen verwiesen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

17.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021_05_17 Aktenvermerk UVPG.pdf ( 2021_05_17 Aktenvermerk UVPG.pdf )