Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 6. Mai 1997 (Nr. 62 Az. 863-1/2), geändert mit Bescheiden des Landratsamtes Günzburg vom 21. April 2017 (Nr. 42 Az. 8631.0/2) und vom 5. Dezember 2019 die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang aus den Brunnen II und III auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 88/1 und 86/1 der Gemarkung Röfingen erteilt. Diese Erlaubnis ist bis 31. Dezember 2024 befristet. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang beantragte nun mit Schreiben vom 21. August 2024 die erneute vorübergehende „Verlängerung“ der Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen II und III auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 88/1 und 86/1 Gemarkung Röfingen zur öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang bis 31. Dezember 2028. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang plant derzeit Maßnahmen zum Neubau bzw. zur Ertüchtigung der bestehenden öffentlichen Wasserversorgungsanlage. Um die Wasserversorgung in dieser Zeit sicherzustellen, ist eine vorübergehende „Verlängerung“ der Erlaubnis für die bestehenden Brunnen erforderlich. Für alle anstehenden Arbeiten hat der Zweckverband fachkundige Büros mit den entsprechenden Planungsarbeiten beauftragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
27.09.2024