Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Retterath, Flur 13, Flurstück 691/225 und, Flur 13, Flurstück 218/4, und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, Flur 5, Flurstück 5/1. Es ist beabsichtigt 2 Windenergieanlagen (WEA 3) und WEA 4) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemarkung Retterath und eine Windenergieanlage (WEA 1 ) des Typs GE 5,5 – 158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) mit einer Nennleistung von 5,5 MW in der Gemarkung Kolverath zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Der Antragsteller hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung auch für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 lit. C der 4 BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen ( u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Kreisverwaltung Vulkaneifel Mainzer Straße 25 54550 Daun
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Telefon: | 06592-933-323 Herr Hein KV Vulkaneifel |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.03.2024 - 25.04.2024