Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Kroppenstedt GmbH & Co. Betriebs-KG beantragte mit Datum vom 28.06.2021 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in Verbindung mit § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage vom Typ Vestas V 162 am Standort Kroppenstedt.

Das Vorhaben soll am folgenden Standort errichtet werden:
Windpark Kroppenstedt, Gemarkung Kroppenstedt, Flur 2, Flurstück 5.

Die beantragte WEA des Typs Vestas V162 weist eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und somit eine Gesamthöhe von 250 m, mit einer Nennleistung von 5,6 MW auf.

Es wurden drei weitere Windenergieanlagen des Typ Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 244 Metern für den Windpark genehmigt. Damit sind bei der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit vier Windenergieanlagen zu berücksichtigen.

Für das Vorhaben ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landkreis Börde
Amt für Planung und Umwelt, SG Immissionsschutz

Triftstr. 9-10
39387 Oschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-boerde.de
Telefon: 03904 7240-4329
Fax: 03904 7240-56100
URL: https://www.landkreis-boerde.de/

Datum der Entscheidung

08.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_Unterbleiben_Umweltvertraeglichkeitspruefung_01 ( Bekanntmachung_Unterbleiben_Umweltvertraeglichkeitspruefung_01.pdf )