Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am Standort Clemensstraße 33 beabsichtigt die STADIBAU – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnbau in Bayern GmbH den Neubau von zwei Wohngebäuden und einer Tiefgarage. Für das Bauvorhaben wird eine Bauwasserhaltung benötigt. Die geplante Baugrube greift während der Bauzeit vollumfänglich ins Grundwasser ein. Nach Fertigstellung verbleibt eine Bohrpfahlwand, welche bis in 11,0 m Tiefe und somit ins Tertiär reicht, im Untergrund. Der quartäre Grundwasserleiter wird dadurch im Bereich des Vorhabens teilweise abgesperrt. Da sich bei der geplanten tiefsten Gründungskote in einer Tiefe von ca. 6,75 m u. GOK große Absenktiefen des Grundwassers ergeben würden, ist eine wasserdichte Umschließung mittels rückverankerter Spundwände sowie überschnittenen Bohrpfahlwänden, die bis in die grundwasserstauenden Schichten (Tertiär) reichen, vorgesehen. Die Baugrubensohle wird an der tiefsten Stelle auf einer Höhenlage von ca. 502,7 m NHN eingerichtet und bindet somit teilweise in die Lagen des Tertiärs ein. Die umschließenden Wände reichen bis in die wasserstauenden tertiären Schichten. Die Wasserhaltung beschränkt sich damit auf das einmalige Leerpumpen des wasserdichten Trogs, die Entspannungswasserhaltung und auf eine durch Undichtigkeiten der Umschließung und Niederschlag verursachte Restwasserhaltung. Die anfallenden Wassermengen werden nach Vorschaltung eines Dreikammerabsetzbeckens 4 Schluckbrunnen mit jeweils 2 im Norden und Osten des Baufelds zugeführt. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 21.12.2023 eine Förderleistung von 5 l/s, für die Dauer von ca. 365 Tage und eine Gesamtfördermenge von ca. 176.064 m³.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Referat für Klima- und Umweltschutz
Stadt München
Geschäftsbereich Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht.rku@muenchen.de |
Telefon: | 115 |
Fax: | +49 89 233-989-47580 |
URL: | https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/referat-klima-umweltschutz.html |
Datum der Entscheidung
24.07.2024