Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für den Teilausbau der Bundesstraße 48 (B 48) sowie die Anlegung eines Geh- und Radweges zwischen Hochspeyer und Fischbach, ca. Bau-km. 0+151 bis Bau-km. 0+517 und ca. Bau-km. 0+085 bis 0+661, in den Gemarkungen Hochspeyer, Fischbach und Reichenbach-Steegen Allgemeine Vorhabenbeschreibung Die vorliegende Planung umfasst den Teilausbau der Bundesstraße Nr. 48 (B 48) sowie die Anlegung eines Geh- und Radweges zwischen Hochspeyer und Fischbach. Die bestehende Anbindung an die „Umgehungsstraße Hochspeyer“ im Zuge der B 37 wird auf einer Teilstrecke ebenfalls mit ausgebaut. Die Baulänge beträgt insgesamt ca. 950 m. Der Geh- und Radweg verläuft parallel der B 48. Eingeschlossen in das Bauprojekt sind der Bau einer Kreisverkehrsanlage sowie die Erneuerung von 3 Eisenbahnüberführungsbauwerken. Die Baustrecke liegt im Landkreis Kaiserslautern innerhalb der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, zu der die Ortsgemeinden Hochspeyer und Fischbach gehören. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Hochspeyer und Fischbach beansprucht; eine Ersatzmaßnahme beansprucht darüber hinaus innerhalb eines bestehenden Ökokontos Flurstücke in der Gemarkung Reichenbach-Steegen (Landkreis Kaiserslautern, Verbandsgemeinde Weilerbach). Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung" eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.12.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.02.2020 - 02.03.2020