Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Wörth a. d. Donau erschließt das Baugebiet „Am Brand“. Das neue Baugebiet liegt im nordwestlichen Bereich von Wörth a. d. Donau, direkt an der Staatsstraße 2146. Die Entwässerung des Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen, d. h. das anfallende Schmutzwasser soll über die bestehende Kanalisation zur Abwasserbehandlungsanlage Wörth a. d. Donau abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser soll in Niederschlagswasserkanälen gesammelt und zu einem zentralen Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 1.989 m³ geleitet werden. Der Regenrückhalteraum soll in einer Talsenke im Bereich des dort beginnenden Feldgrabens durch Schüttung eines Querdamms gebaut werden. Der Damm soll die nach Westen abfallenden Böschungen südlich und nördlich der Talsenke aufnehmen und hier nur die vorhandene „Lücke“ schließen. Durch die Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten ist die Schaffung des erforderlichen Rückhaltevolumens in Form eines größeren naturnah gestalteten Regenrückhalteraumes möglich. Das Regenrückhaltebecken soll ohne Dauerstau betrieben werden und bis auf den Ablaufschacht zur Ablaufbegrenzung sowie einer naturnah gestalteten Treppenanlage ohne sichtbare Einbauten gestaltet und bepflanzt werden. Am nördlichen Rand des Beckendammes ist ein Notüberlauf vorgesehen, der mit Wasserbausteinen gepflastert werden soll. Der Feldgraben unterhalb des Dammes soll als sogenanntes Tosbecken ausgebildet werden, das im Falle einer Notentlastung zur Energieumwandlung und Reduzierung der Abflussgeschwindigkeit dienen soll. Im weiteren Verlauf soll der Feldgraben auf einer Länge von ca. 46 m mit einer natürlichen Rauhbettausbildung mit Schroppen ausgebaut werden. Die Errichtung des Regenrückhaltebeckens im Bereich des Feldgrabens, die Schüttung des Querdamms und die Umgestaltung des Feldgrabens unterhalb des Dammes stellen eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers sowie seiner Ufer und insofern einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG dar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
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Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.04.2022 - 24.06.2022