Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Sebald Zement GmbH betreibt im Ortsteil Hartmannshof (Gemeinde Pommelsbrunn, Landkreis Nürnberger Land) einen Steinbruch für Dolomitabbau (Dolomitsteinbruch Hunas) und beantragt dessen Erweiterung. Die beantragte Abbaufläche erstreckt sich auch auf Flächen in der Gemeinde Weigendorf (Landkreis Amberg-Sulzbach, Regierungsbezirk Oberpfalz). Die Bearbeitung erfolgt federführend durch das Landratsamt Nürnberger Land als Genehmigungsbehörde.

Die vorgenannte Anlage unterliegt aufgrund der bereits genehmigten sowie der beantragten Abbaufläche der förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.

Die auf 5 Teilabschnitte gegliederte Erweiterung betrifft eine Fläche von ca. 8,1 ha und soll der Rohstoffgewinnung von Dolomit wie im bisherigen Umfang unter Einsatz von Sprengmitteln dienen. Im Rahmen der Erweiterung soll auch die Verlegung der Werkstraße im Bereich der Ortschaft Hunas sowie zusätzlich die Errichtung eines Lärmschutzwalles erfolgen.

Das Erweiterungsgebiet im Landkreis Nürnberger Land umfasst 2,75 ha (Abschnitt A II und A VI) und liegt im Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Jura“. Das Erweiterungsgebiet im Landkreis Amberg-Sulzbach umfasst 5,35 ha (Abschnitt A III, A IV, A V) und liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Naturpark „Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst“. Der für den Abbau veranschlagte Zeitraum wird auf mindestens 15-20 Jahre geschätzt.

Der durch die Sprengungen gewonnene Rohstoff wird mittels Radlader aufgenommen, auf SKW verladen und über firmeneigene Transportwege (Werkstraße) in das südlich gelegene Werksgelände verbracht, um dort weiterverarbeitet zu werden.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Nürnberger Land

Waldluststr. 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de
Telefon: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
URL: http://www.nuernberger-land.de

Datum der Entscheidung

23.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

öffBek § 5 II UVPG negVP ( öffBek § 5 II UVPG negVP.pdf )