Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) hat mit Schreiben vom 23.03.2021 die Unterlagen für die Erneuerung der bestehenden 110-kV Doppelleitung Anlage 11353 / 63501 (E6 / W6) von Honsolgen nach Landsberg am Lech sowie die Erneuerung der 110-kV-Doppelleitung Anlage 69001 (R6) im südwestlichen Bereich von Landsberg am Lech der Regierung von Oberbayern vorgelegt und einen Antrag auf Feststellung zur Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Das plangegenständliche Vorhaben führt durch die Regierungsbezirke Schwaben und Oberbayern, wobei das Planfeststellungsverfahren für beide Regierungsbezirke von der Regierung von Oberbayern geführt wird.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatzneubau zweier Hochspannungsfreileitungen zwischen dem Punkt Honsolgen bei Buchloe und dem Umspannwerk Landsberg. Es werden 34 Masten zurückgebaut sowie 25 Masten standortnah errichtet. Im Bereich der Stadt Landsberg am Lech sollen die Trassen mit der Hochspannungsleitung von Landsberg nach Schongau gebündelt werden. Durch die Bündelung entfällt ein Teil einer Leitungstrasse im Westen von Landsberg. Die beiden Leitungen sollen künftig über ein gemeinsames Gestänge geführt werden. Die Leiterseile werden im betroffenen Abschnitt ebenfalls erneuert.
Vor Einleitung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 43b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 19.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die überschlägige Überprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
27.04.2021