Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Zum Ausgleich des verlorengehenden Retentionsraums bei der Bebauung des Medienhafens im Bereich der Kesselstraße plant die Stadt Düsseldorf im Deichvorland im Stadtteil Lohausen (von ca. Rhein-km 751,5 bis 752,0, rechtes Ufer) einen Bodenabtrag für die Anlage einer Mulde. Für die Anlage dieser Mulde hat die Stadt Düsseldorf mit Datum vom 21.02.2020 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die beantragte Planänderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

10.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext Nichtbestehen der UVP-Pflicht ( Bekanntmachungstext Nichtbestehen UVP-Pflicht Pdf.pdf )