Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bayernhafen GmbH & Co. KG beabsichtigt die statische Ertüchtigung des Kai 1 als vorbereitende Maßnahme für Gleisanlagen im bayernhafen Aschaffenburg. Gegenstand des hier inmitten stehenden Vorhabens unter der Bezeichnung „Statische Ertüchtigung des Kai 1 als vorbereitende Maßnahme für Gleisanlagen im bayernhafen Aschaffenburg“ sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen, für die eine Bauzeit von acht bis neun Monaten veranschlagt ist: -Rückbau der bestehenden und eingedeckten Gleisanlagen Nrn. 101, 102 und 103 sowie die Weiche 105 im Plangebiet (Die (Wieder-)Herstellung der Gleisanlagen ist hingegen nicht Bestandteil des Antrags); -Errichtung eines Prellbocks mit Sh2-Scheibe im Gleisbogen auf Gleis 100; -Errichtung einer Doppelreihe mit je 70 (zuzüglich optional 15 weitere) Bohrpfählen in einem Raster von 3,0 Metern; -Flächenbefestigung mit 14 (zuzüglich optional 3 weitere) Bodenplatten von je 15,00/6,55/0,40 Metern (Länge/Breite/Tiefe) auf den Bohrpfählen; -Errichtung von weiteren 14 (zuzüglich optional 3 weiteren) Bodenplatten von je 15,00/3,20/0,25 Metern (Länge/Breite/Tiefe) im landseitigen Bereich des Plangebiets; -Errichtung eines Kanals, in den die Entwässerung der neuen Flächenbefestigung über Brückenabläufe erfolgt, und der an den vorhandenen Mischwasserkanal des bayernhafen Aschaffenburg in der Werftstraße anbindet; Flächenbefestigung oberhalb des Kanals mit konventionellem Asphalt; -Kernbohrung durch die Kaimauer im Zuge der Bohrpfahlarbeiten mit anschließender Verrohrung und anschließendem Verschluss (diese vorbereitende Maßnahme zur Errichtung einer Einleitstelle bringt keine Aktivierung der Einleitstelle mit sich; die Aktivierung der Einleitstelle wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem wasserrechtlichen Antragsverfahren vorgenommen); -Weitere Kernbohrung durch die Kaimauer zur vorsorglichen Ermöglichung eines Anschlusses einer Wasserentnahmestelle (eine Aktivierung dieser Entnahmestelle ist nicht Antragsbestandteil und ist zu einem späteren Zeitpunkt einem wasserrechtlichen Antragsverfahren vorbehalten); -Erdarbeiten bzw. Bodenauffüllarbeiten unter ausschließlicher Verwendung von standfest verdichtbarem Material; Die Baumaßnahmen bezwecken die Ertüchtigung des statischen Kaianlagensystems. Diese Baumaßnahmen dienen der Vorbereitung einer späteren (nicht als Antragsbestandteil anzusehenden) Arrondierung der Umschlagsflächen, einer (nicht als Antragsbestandteil anzusehenden) Restrukturierung von Gleisanlagen sowie einer Ertüchtigung der Kaimauer für künftige (nicht als Antragsbestandteil anzusehenden) Belastungen infolge einer optimierten Nutzung von Ansiedlungsflächen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Datum der Entscheidung
05.01.2022