Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Flurneuordnungsverfahren Zusammenlegung Enzklösterle ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebiets eine Änderung des Ausbauplans erforderlich geworden.
Folgende Änderung ist vorgesehen:
Neubau einer Brücke über die große Enz (Maßn. 285) und teilweise Verlegung des angrenzenden Weges (Maßn. 270) als Teil der Enzpromenade, einschließlich Aufteilung in die Maßnahmen 270 und 275.
Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.
Die wegverbessernden Maßnahmen sind nicht mit nachteiligen Auswirkungen insbesondere auf das Schutzgut Boden sowie die anderen Schutzgüter verbunden. Ein erhebliches Ausmaß an Beeinträchtigungen ist in keinem Fall zu erkennen. Die für den Brückenneubau erforderliche Entnahme von Gehölzen innerhalb des Waldbiotops „Große Enz S Enzklösterle“ wird mit der Wiederherstellung des Uferbereichs durch Brückenabriss ausgeglichen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Calw
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 36 Flurneuordnung - Flurneuordnungsstelle FDS/CW/RA
Stuttgarter Str. 61
72250
Freudenstadt
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung@kreis-fds.de |
Telefon: | 07441 920-5201 |
Fax: | 07441 92099-5201 |
URL: | https://www.kreis-calw.de |
Datum der Entscheidung
20.04.2021