Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bau-Union GmbH & Co. Schotterwerke Heinz KG, Rathausstraße 14, 72820 Sonnenbühl, betreibt süd-westlich der Ortschaft Frommenhausen auf Gemarkung Rottenburg a.N.-Frommenhausen (Flurstücks-Nrn. 225, 236-240/1, 247-255, 269/1, 1815/1) einen Steinbruch zur Gewinnung von Kalkgestein durch Sprengung auf einer Gesamtfläche von 17,82 ha. Im Steinbruch befindet sich ein Schotterwerk der Antragstellerin, in dem das gewonnene Gestein aufbereitet wird (Nebeneinrichtung). Die Betreiberin beantragt nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung gem. § 16 BImSchG. Der Antrag umfasst u.a. die Erweiterung des "Steinbruch Frommenhausen" um 4,39 ha in Richtung Süden (Abbau und Wiederverfüllung). Die Gesamtfläche des Steinbruchs vergrößert sich damit auf 22,21 ha. Die rechtlich maßgebliche Gesamt-Abbaufläche für die Einstufung der Anlage (aktiver Bestand und neu beantragt) beträgt 18,41 ha. Von der Erweiterung betroffen sind die Grundstücke Flurstücks-Nrn.241 bis 242/1, 243 bis 246, 247/1 und 261/1 auf Gemarkung Frommenhausen. Es handelt sich dabei ganz überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die außerhalb von Schutzgebieten liegen. In räumlicher Nähe befinden sich das Landschaftsschutzgebiet "Oberes Neckartal mit den Seitentälern Rommelstal, Starzeltal und Eyachtal", das Naturschutzgebiet "Kapfhalde", das FFH-Gebiet "Neckar und Seitentäler bei Rottenburg", verschiedene geschützte Biotope, die festgesetzten Wasserschutzgebiete "Rossau" und "Hirrlinger Mühlen", das fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiet "Rossau/Burgmühle" sowie das Überschwemmungs-gebiet "Starzel/Weilertalbach". Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen sowie die FFH-Verträglichkeit werden im Antrag betrachtet. Der Erweiterungsbereich liegt innerhalb eines im Regionalplan Neckar-Alb festgelegten Gebiets für den Abbau ober-flächennaher Rohstoffe (Vorranggebiet). Die vorgesehene max. Abbautiefe im Bereich der Erweiterungsfläche liegt zwischen 390 m üNN und ca. 393 m üNN und damit mindestens 2 m über dem höchsten gemessenen Grundwasserstand. Der Sicherheits-abstand zwischen Abbaukante und den benachbarten Flurstücken im Erweiterungsbereich beträgt 5 m. An der Südwest-Ecke der Erweiterung wird entlang des Walds bzw. des dortigen Wirtschaftswegs ein Abstand von 15 m zur Baumkrone eingehalten. Auf dem Sicherheitsstreifen wird umlaufend ein 3 m breiter und 1,5 m hoher bepflanzter Sichtschutzwall sowie ein gleich hoher Maschendrahtzaun im Abstand von 0,5 m zu den Nachbargrundstücken errichtet. Die Abbau-Laufzeit beträgt zwischen 8 und 12 Jahren in der Erweiterung. Parallel zum Abbau wird bereits sukzessive rekultiviert. Hierzu wird eigenes Material verwendet sowie max. 150.000 t/Jahr Fremdmaterial (Zuordnungs-klasse Z0 und Z0*IIIA) angenommen. Nach Abbauende erhöht sich die Verfüllrate. Der Erweiterungsbereich soll nach erfolgter Rekultivierung wieder als Ackerfläche genutzt werden. Der Verfüllzeitraum nach Abbauende beträgt plangemäß 16 Jahre, so dass die Rekultivierung im Jahr 2050 abgeschlossen sein wird. Der Rückbau der Anlagen schließt sich daran an und wird mit einer Dauer von 3 Jahren veranschlagt. Mit der Erweiterung des Steinbruchs werden folgende weitere Änderungen beantragt: • Änderung des genehmigten Geländemodells und der Rekultivierungsplanung (LBP) für den gesamten Steinbruch • Anpassung der max. Abbaurate • Anpassung der Annahmerate von Fremdmaterial nach Abbauende • Anpassung der Betriebszeiten für den Steinbruch und das Schotterwerk • Verkleinerung des Sprengradius für Sprengungen in der Erweiterung • Anpassung des Böschungsprofils und Abstand zu den Nachbarflurstücken in der Erweiterung Aus den Antragsunterlagen ergeben sich folgende nähere Angaben hierzu sowie damit verbundene weitere Änderungen des Betriebs, im Wesentlichen: Restabbau des südlichen Randstreifens innerhalb der im Jahr 2012 genehmigten Abbau- fläche, Erhöhung der max. jährlichen Gesamtabbaumenge auf 796.000 t/Jahr (davon Abraum/Boden 96.000 t/Jahr und Wertgestein 700.000 t/Jahr), Erhöhung der max. jährlichen Verkaufsmenge auf 650.000 t/Jahr, Ausweitung der Betriebszeiten auf 250 Tage/Jahr und 40 Samstage/Jahr, Erhöhung der Sprengtage auf 5 Tage/Woche (neben den Großbohrlochsprengungen in den Dolomit-/Kalksteinschichten künftig auch Lockerungssprengungen in der Kalk-/Tonsteinwechselfolge des Unteren Keupers), Verschiebung der Betriebszeit an Samstagen auf 7 Uhr - 11 Uhr, Erhöhung des betrieblichen Fahrverkehrs auf max. 700 Fahrten/Tag (durchschnittlich 280 Fahrten/Tag), Verkleinerung des Sprengbereichs auf 200 m, Überarbeitung und Fortschreibung des Rekultivierungsplans ("LBP 2020"), Ver-längerung der Fristen zur Wiederaufforstung sowie Betrieb des Steinbruchs im geänderten Umfang. Mit der Inanspruchnahme der Erweiterungsfläche soll begonnen werden, sobald die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch für die sonstigen beantragten Änderungen.
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Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.09.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
02.05.2022 - 02.05.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.01.2022 - 24.02.2022