Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR vertreten durch den Vorstand, Ellerstraße 56, 53119 Bonn plant in 22927 Großhansdorf, Sieker Landstraße 2 das weitergehende Zutagefördern von Grundwasser über einen Brunnen zur Beregnung von gärtnerischen Kulturen im Freiland und unter Glas, sowie die Notbewässerung von neu angelegten Forstversuchs- und Parkflächen). Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers nach §8 (1) und § 9 (1) Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese Grundwasserentnahme erfolgt seit 1993 und war bis zum 30.11.2020 erlaubt. Gegenstand der Planänderung ist die weitergehende Nutzung des Brunnens in der Zukunft. Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vor-haben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung nach § 9 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 02.03.2021 Az.: 55.23.1023/000001 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Dr. Dietrich Peters
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
02.03.2021