Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Leda-Jümme-Verband beabsichtigt die Erhöhung und Verstärkung des rechten Deiches am Aper Tief im Bereich Vreschen-Bokel von Station 4+700 (Brückenweg) bis Station 6+250 (Augustfehnkanal) mit Rückverlegung des Deiches von Station 5+800 bis Station 6+250 entlang der Saterlandstraße (Landesstraße 827). Durch die Deichrückverlegung werden zusätzlicher Retentionsraum geschaffen und eine ökologische Aufwertung der bislang eingedeichten Fläche „Große Wehrwisch“ ermöglicht. Der Leda-Jümme-Verband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24. 2. 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. 9. 2017 (BGBl. I S. 3370), beantragt, durch eine allgemeine Vorprüfung festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 NDG i. d. F. vom 23. 2. 2004 (Nds. GVBl. S. 83), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. 10.2011 (Nds. GVBl. S. 353). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.13 Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine UVP-Pflicht für das Vorhaben nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506
Norden
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | pressestelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de |
Telefon: | 04931/947-0 |
Fax: | 04931 / 947-222 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
14.11.2018