Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Brunnen auf Flur-Nr. 539/1, Gem. Mittergars, wurden 1976 errichtet und dienen seitdem zur Förderung von Grundwasser aus den quartären Schichten.
Mit Bescheid des Landratsamtes Mühldorf a. Inn vom 10.12.2002 erhielt der Zweckverband die Bewilligungen zur Förderung von gesamt bis zu 600.000 m³/a Grundwasser aus den beiden Brunnen zur Trinkwasserförderung. Zum Schutz der beiden Brunnen, sowie der benachbarten Brunnen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Taufkirchener-Gruppe und des Wasserbeschaffungs-verbandes Wang wurde 1982 ein Wasserschutzgebiet festgesetzt, welches überarbeitet worden ist und nunmehr erweitert wird.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schlicht-Gruppe hat für die Brunnen III und IV eine Bewilligung nach § 14 Wasserhaushaltsgesetz für folgende Fördermengen beantragt:

aus dem Brunnen III:
• höchste Fördermenge: 30 l/s
• maximale Tagesentnahmemenge: 2.500 ³
• maximale Jahresentnahmemenge: 350.000 m³

aus dem Brunnen IV:
• höchste Fördermenge: 30 l/s
• maximale Tagesentnahmemenge: 2.500 m³
• maximale Jahresentnahmemenge: 350.000 m³

insgesamt aus den Brunnen III und IV:
• höchste Fördermenge: 60 l/s
• maximale Tagesentnahmemenge: 5.000 m³
• maximale Jahresentnahmemenge: 700.000 m³

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Mühldorf am Inn

Töginger Str. 18
84453 Mühldorf am Inn
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-mue.de
Telefon: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
URL: http://www.landkreis-muehldorf.de

Datum der Entscheidung

05.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis der UVP-Vorprüfung Schlicht-Gruppe ( Ergebnis der UVP-Vorprüfung Schlicht-Gruppe.pdf )