Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Prowind GmbH, Rheiner Landstraße 195 a, 49078 Osnabrück, beantragte am 22.03.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit 161 m Nabenhöhe, 240 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den Grundstücken 37696 Marienmünster, Flur 7, Flurstück 5 (WEA 1), Flur 7, Flurstück 19 (WEA 2), Flur 7, Flurstück 22 (WEA 3). Mit Genehmigungsbescheid vom 18.05.2022 wurde der Prowind GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Die o. g. Windenergieanlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 (V) als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zunächst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Das Verfahren wurde jedoch im öffentlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt, da die Genehmigungsbehörde aufgrund der Regelungen des UVPG am 16.12.2019 entschieden hat, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.05.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.01.2022 - 20.01.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.10.2021 - 09.11.2021