Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Güstrower Kies & Mörtel GmbH (GKM) plant die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers für nicht gefährliche Abfälle (MVA-Aschen und Schlacken) mit einer Lagerkapazität von 30.000 t nach § 35 KrWG in Verbindung mit § 4 BImSchG auf der Deponie Spoitgendorf in der Gemarkung Spoitgendorf, Flur 3 auf den Flurstücken 172 und 183.
Das StALU MM als zuständige Genehmigungsbehörde der Deponie sowie für das geplante Zwischenlager hat für die vorgesehene wesentliche Änderung der Deponie eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 12.2. der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt.Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung sind erhebliche oder nachteilige Umweltauswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb des Zwischenlager selbst oder im Zusammenwirken mit den am Standort bestehenden und geplanten Vorhaben auszuschließen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Diese Feststellung wird nach §5 Abs.2 Satz UVPG öffentlich bekannt gegeben.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@stalumm.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

25.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020-05-25_AV UVP_ZL ( 2020-05-25_AV UVP_ZL.pdf )