Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz hat die Planfeststellung für die Wiederherstellung des "Ührder Teiches" mit Rückhaltefunktion im Einzugsgebiet des "Dorster Mühlenbaches" oberhalb der Ortschaft Dorste nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG ) i.V.m. §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG ) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Die Stadt Osterode am Harz plant die Wiederherstellung des "Ührder Teiches" im Einzugsgebiet des "Dorster Mühlenbaches" oberhalb der Ortschaft Dorste. Am "Ührder Teich" besteht bereits ein alter Damm, der in der Mitte durch den Dorster Mühlenbach durchbrochen ist, wodurch ein Rückhalt bei Hochwasser derzeit nicht gegeben ist. Bei der geplanten Baumaßnahme entsteht der neue Damm an der gleichen Stelle wie der vorhandene Damm. Im Gewässer wird zusätzlich eine Drosseleinrichtung erstellt, die bei Hochwasser das Wasser zurückhält. Die Ausbildung der Drossel erfolgt so, dass die ökologische Durchgängigkeit im Bach gewährleistet bleibt. Damit der angrenzende nördliche und südliche Wirtschaftsweg nicht bei Hochwasser durch den Einstau des "Ührder Teiches" überflutet wird, ist hier die Anlage zusätzlicher Verwallungen erforderlich. Das geplante Rückhaltevolumen des "Ührder Teiches" beträgt auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells der Stadt Osterode am Harz ca. 47.000 m³ bis die Entlastungsschwelle anspringt. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser
Landkreis Göttingen, Niedersachsen
Team Wasserrecht
Reinhäuser Landstraße 4
37083
Göttingen
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Telefon: | 0551 525-0 |
URL: | https://www.landkreisgoettingen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.02.2024 - 11.03.2024