Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissions-schutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung des Erdaushubzwischenlagers der Fa. Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG am Standort Willersinnstraße 1, 67258 Heßheim, Flurstück 1637/1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Die Firma Herbert Willersinn Straßenbaustoffe GmbH & Co.KG hat gemäß § 16 BImSchG beantragt, ihr bestehendes Erdaushubzwischenlager, welches für die Herstellung der Rekultivierungsschicht der Oberflächenabdichtung der Deponie – nach deren Stilllegung – Material bevorratet, um weitere 15 Jahre bis zum 31.12.2036 zu betreiben. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Verlängerung der Lagerdauer für ein bestehendes und genehmigtes Erdaushublager um weitere 15 Jahre bis zum 31.12.2036. Es erfolgt keine Einlagerung mehr, da die maximale Lagermenge erreicht ist. Die längere Betriebsdauer lässt laut dem „Fachbeitrag Naturschutz“ vom 22.10.2021 keine Auswirkungen erwarten, die zu Beeinträchtigungen des bestehenden Lebensraumgefüges führen oder die anschließende Rekultivierung in Frage stellen. Eventuell mögliche Staubemissionen werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Befeuchtung) auf ein Mindestmaß begrenzt, so dass keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Aufgrund der geplanten Tätigkeiten und der Entfernung relevanter Immissionsorte ist davon auszugehen, dass die zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten eingehalten sind. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen ist nicht zu erwarten, da nur noch eine Umlagerung der Erdmassen auf die benachbarte Deponie Heßheim vorgesehen ist. Das Vorhaben dient der Lagerung und anschließenden Wiederverwertung nicht verunreinigter Erdmassen (= nicht gefährlicher Abfall). Es entstehen keine neuen Abfälle. Negative Auswirkungen auf den unter dem Lager befindlichen natürlichen Boden so-wie das Grundwasser sind daher nicht zu besorgen. Die Unfallgefahr bei Transporten oder Umlagerungsvorgängen wird als geringes Risiko für die Umwelt angesehen. Negative Auswirkungen auf die Umgebung und die Bevölkerung sind daher insgesamt betrachtet nicht zu besorgen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben kann. Insbesondere ist aufgrund der Größenordnung, der zum Einsatz kommenden Technik und der örtlichen Lage mit keinen Auswirkungen zu rechnen, die schwer und komplex sind und gar grenzüberschreitenden Charakter haben. Die Wahrscheinlichkeit, Dauer und Häufigkeit von Auswirkungen sind als gering einzustufen. Die Reversibilität der Auswirkungen ist gegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Neustadt
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-40 |
Fax: | 06321 99-4222 |
Datum der Entscheidung
15.12.2021