Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf (AELF) gibt bekannt:
Der Vorhabensträger beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Rodung
von 1,461 ha Wald auf dem/den Flurstück(en) 689/0 und 690/0 der Gemarkung Mitteraschau.
Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG (bei einer allgemeinen Vorprüfung) / § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG (bei einer standortbezogenen Vorprüfung) überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass einschließlich kummulierender Vorhaben die gesamte Rodungsfläche unter 5 ha bleibt und das großräumige Landschaftsschutz-gebiet im Naturpark Oberpfälzer Wald nur kleinflächig betroffen ist. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird im Zuge des Verfahrens ausgeglichen.
Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf
Lechstraße 50
93057
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Telefon: | +49 941 2083-0 |
Fax: | +49 941 2083-1200 |
URL: | http://www.aelf-rs.bayern.de |
Datum der Entscheidung
28.07.2021