Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kreuzberger und Spengler, Regenerative Energie GmbH & Co. KG, Rosenweg 8, 78655 Dunningen-Seedorf hat am 19.01.2018 bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der drei oben genannten Windenergieanlagen (Windpark Einrich in Katzenelnbogen), beantragt. Die Anlagen sollen in den Gemarkungen Kat-zenelnbogen, Flur 47, Flurstück 5300/2 und Klingelbach Flur 9, Flurstücke 2982 und 2981 errichtet werden. Vorgesehen sind zwei Anlagen des Typs Enercon E 138 mit ei-ner Nennleistung von 3,5 MW bei einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Nabenhöhe von 131 m sowie eine Anlage des Typs Enercon E 103 mit einer Nennleistung von 2,5 MW bei einem Rotordurchmesser von 103 m und einer Nabenhöhe von 138,4 m.

Das Vorhabengebiet liegt innerhalb eines Sondergebietes Windenergie des rechtskräftigen Teilflächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BIm-SchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat in der standortbezogenen Vorprüfung vom 18.11.2019 festgestellt, dass das Vorhaben UVP-pflichtig ist, sodass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wurde im Vorfeld der Veröffentlichung mehrfach geändert und Unterlagen angepasst. Gründe hierfür waren überwiegend die Hydrogeologie, Bauplanungs-recht sowie der Artenschutz. Aus artenschutzrechtlichen Gründen werden mit dem aktuellen Antrag für einen näher definierten Zeitraum Abschaltzeiten vorgesehen.

Das Vorhaben wird bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises unter dem Akten-zeichen 6/61-1-40/18 geführt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Rhein-Lahn-Kreis

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@rhein-lahn.rlp.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

10.02.2023

Entscheidung

Genehmigung ( immissionsschutzrechtliches-genehmigungsverfahren-fuer-3-windenergieanlagen-in-den-gemarkungen-katzenelnbogen-und-klingelbach )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

30.11.2022 - 01.12.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

19.09.2022 - 19.10.2022