Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Anlage fällt unter Nr. 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des UVPG wurde für das obengenannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die dazu erforderlichen Angaben nach Anlage 2 UVPG sind Teil der Antragsunterlagen. Die allgemeine Vorprüfung wurde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
11.09.2024