Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Steinheim Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs V172-7.2 mit einer Nennleistung von 7.200 kW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 1: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstück 6 (NH: 199 m) WEA 2: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstücke 6, 16, 17, 124; Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 124 – 128 (NH: 199 m) WEA 3: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 126 – 128 (NH: 175 m) WEA 4: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 148, 149 (NH: 199 m) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 13.10.2023 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.05.2024 - 03.06.2024