Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Krumbach plant den Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der B 10. Der Ersatzneubau der Adenauerbrücke, eine der Haupt-Verkehrsverbindungen zwischen Ulm und Neu-Ulm, ist aufgrund des schlechten Zustands des Bestandsbauwerkes zwingend erforderlich. Für den geplanten Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10 wurde im Jahr 2022 durch die Regierung von Schwaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 7 UVPG durchgeführt. Die allgemeine Vorprüfung kam zum Ergebnis, dass vom Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigten sind. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde unter Datum vom 25. Mai 2022 im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/) veröffentlicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde das Vorhaben geändert. Das Vorhaben sieht nun – über die der im Jahr 2022 durchgeführten Vorprüfung zugrunde gelegte Planung hinaus – für den während der Bauausführung nicht nutzbaren Adenauersteg ein temporäres Ersatzbauwerk (Behelfsbrücke) für Fußgänger und den Radverkehr vor. Die Behelfsbrücke für Fußgänger und den Radverkehr wird auf maximal drei, im Abflussquerschnitt der Donau an-geordneten Stützenreihen mit einer Breite von jeweils max. 0,5 m gegründet und weist eine Breite von 3,5 m zwischen den Geländern auf. Außerdem wird die im Bereich der Ehinger Anlagen vorgesehene Lärmschutzwand um 32 m verlängert. Die vorgesehenen Lärmschutzwände weisen nun eine Höhe von 6 m auf dem Brückenbauwerk und 7 m im Rampenbereich bei einer Länge von 363 m (unterstromig) bzw. 494 m (oberstromig) auf.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-schw.bayern.de |
Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Datum der Entscheidung
19.06.2024