Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bioenergie Extertal GmbH & Co. KG, 32699 Extertal, Steinegger Weg 3 Der Betrieb besteht aus einer Tierhaltung und einer Biogasanlage: Nutzungsänderung - BE 19 Nährstoffbehälter ø im Lichten = 36,00 m, h = 6,00 m, V = 6.107 m³ Der Behälter wurde ursprünglich als zusätzliches Gärrestlager für die Biogansanlage des Betreibers genehmigt (s. AZ.52.0012/18/8.6.3.2). Aufgrund von Umstrukturierungen innerhalb des Tierbestandes der landwirtschaftlichen Hofstelle, soll der Behälter zukünftig auch anteilig als Nährstofflager genutzt werden, zudem soll der Behälter um einige Meter verschoben errichtet werden. Nutzungsänderung – Funktionsfläche in eine Silage- bzw. Manipulationsfläche, A = 2.420m² Aufgrund des Versagens eines Teils der Wandelemente der im Jahr 2004 errichteten Fahrsiloanlage, wurde die Füllhöhe der Silozellen im Zuge eines Sachverständigen- Schadengutachtens im Jahr 2007 reglementiert. Aufgrund der zeitlichen Abfolge und Dauer dieses Sachverständigenverfahrens wurde kurzfristig eine Ausweichfläche für die Futterlagerung errichtet. Die Silageausweichfläche für die stillgelegte Fahrsiloanlage (BE7) wurde am 27.04.2009, Az.: 766.005/08/0104A2, vom Kreis Lippe genehmigt. . Im Zuge der Errichtung der Ausweichfläche wurden dieselben hohen technischen Anforderungen in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb einer Fahrsiloanlage berücksichtigt. Die Lagerfläche wurde aus säurefestem Bitumenaufbau, auf einer 45cm starken verdichteten Schottertragschicht EV2 (120Mn/m²), aufgebaut. landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden. Als weitere Maßnahmen soll ein Spritzenfüllplatz, ein Stahlnormcontainer und eine neue Übergabestelle für Gärreste errichtet werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 52 - Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Leopoldstr.15
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-detmold.nrw.de |
Telefon: | 05231/71-0 |
Fax: | 05231/71-1295 |
URL: | https://www.bezreg-detmold.nrw.de |
Datum der Entscheidung
24.11.2021