Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stormarnwerk Frielendorf GmbH & Co. KG beabsichtigt eine Änderung des Rahmenbetriebsplans für ihren Basalttagebau Großropperhausen in der Gemeinde Frielendorf, Gemarkung Großropperhausen. Der Unternehmer plant im Norden die Tieferlegung des Tagebaus durch das Auffahren von zwei zusätzlichen Abbausohlen. Zu Zwecken der betriebs- und verkehrstechnischen Optimierung ist zudem eine geringe Erweiterung des Tagebaus im Südwesten und Nordosten um insgesamt ca. 1,7 ha geplant. Des Weiteren ist in Teilen des südlichen Bereiches eine Anpassung des Geländeniveaus und eine Abflachung und Gestaltung des Böschungssystems mit einer Restgewinnung vorgesehen. Die Details der Planung sind den hier weiter unten angefügten Antragsunterlagen zu entnehmen. Die Bergbehörde hat gemäß § 5 UVPG festgestellt, dass für dieses Änderungsvorhaben gemäß §§ 52 Abs. 2a, 2c, 57a Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und § 1 Nr. 1 b) aa) UVP-V Bergbau ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Prüfung der Umweltverträglichkeit durchzuführen ist. Gemäß § 51 Satz 2 UVPG i. V. m. § 57a Abs. 1 Satz 4 BBergG sind für das Planfeststellungsverfahren die §§ 15 bis 27 sowie 31 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie weiteren Regelungen des § 57a BBergG zu beachten. Vom 22.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 lagen die vorgelegten Antragsunterlagen sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit bei der Gemeinde Frielendorf aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 21.08.2020. Die Anhörung wurde durch eine Online-Konsultation im Sinne des § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Zeitraum 15.02.2021 bis 01.03.2021 fortgesetzt. Diese ersetzte den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfallen musste. Im Anschluss daran ergänzte die Antragstellerin die Antragsunterlagen im September 2021 und im März 2022 noch einmal, sie verzichtete damit auf die Inanspruchnahme eines Flurstückes im Südwesten und legte ein vorab behördlich abgestimmtes Kompensationskonzept nach Naturschutzrecht vor. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung fand nicht statt. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 19.05.2022. Die Bekanntmachung der Entscheidung zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit erfolgt nach vorheriger öffentlicher und ortsüblicher Bekanntmachung in der Gemeinde Frielendorf im Zeitraum vom 20.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022. Diese Informationen erhalten Sie ab Mitte Juni 2022 zusätzlich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de/presse/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen
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Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.05.2022
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.02.2021 - 01.03.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.06.2020 - 21.07.2020