Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Oberhavel, Gemarkung Wesendorf, Flur 5, Flurstück 453 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 2,6 ha mit gebietsheimischen, standortgerechten Laubbaumarten. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 16. Mai 2012, Az.: LFB3.05/7020-6/03-22 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Durch die Aufforstung eines Laubwaldes soll ein arten- und strukturreicher Lebensraum auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen entstehen. Die Maßnahme dient der Erhöhung des Artenreichtums in der Gemarkung Wesendorf und ist bereits von der West-, Nord- und Ostseite von Wald umschlossen. Es werden mittelfristig die Habitatstrukturen in der Landschaft aufgewertet und das Landschaftsbild verbessert. Es werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
19.07.2022