Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landschaftspflegeverband Unterallgäu e.V., 87719 Mindelheim, beantragte im Auftrag von Herrn Peter Eichele mit Schreiben und Unterlagen vom 08.09.2017 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung eines Biotopteiches auf dem Grundstück Fl.Nr. 31/3 der Gemarkung Haitzen. Der Biotopteich sollte mit einer Wasserfläche von ca. 500 m² und einer maximalen Wassertiefe von 1,40 m mit einer maximal 0,5 m hohen modellierten Geländeschwelle hergestellt werden. Bei der Herstellung werden die vorhandenen schützenden Bodenschichten abgetragen und damit auf das Grundwasser eingewirkt. Der Biotopteich soll zeitweise mit Wasser aus dem Triebwerkskanal gespeist werden. Außerdem war geplant, die Durchgängigkeit des Hungerbaches mittels eines Grabens auf einer Länge von ca. 70 m und einer Breite von insgesamt ca. 0,70 bis 0,80 m herzustellen.

Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

07.02.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-02-07 UVP Bek ( 19-02-07 UVP Bek.pdf )