Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Nunmehr soll das bestehende Zwischenlager als Nebenanlage der Deponie erweitert werden. Bevor angeliefertes Material in der Deponie eingelagert werden kann, muss zunächst eine Beprobung durchgeführt werden. Um das Material vor Niederschlag zu schützen und somit eine eventuelle Mobilisierung von Schadstoffen in Boden und/oder Grundwasser durch Auswaschen zu vermeiden, wird das Material in den Hallen trocken und auf befestigtem Boden zwischengelagert bis ein Ergebnis vorliegt. Anschließend werden die zugelassenen Materialien gesammelt eingebaut. In den bisherigen Deponiegenehmigungen sind in der bestehenden Halle drei der insgesamt zwölf vorhandenen Boxen als Zwischenlager bzw. Deklarationsfläche mit einer Kapazität von 500 m³ genehmigt. Zwei weitere Boxen sind zur Lagerung von ungefährlichem teerhaltigen Straßenaufbruch eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigt und werden von der Änderung nicht berührt. Die übrigen sieben bestehenden Boxen wurden bisher als Humus- bzw. Kieslager genutzt. Diese sieben Boxen mit einer Kapazität von 2.750 m³ sollen nun ebenfalls als Zwischenlager der DK0-Deponie genutzt werden. Außerdem soll in nördlicher Richtung ein Hallenneubau mit vier Boxen und einer Kapazität von 1.325 m³ entstehen. Eine bestehende Box schließt sich im Süden an die vorhandenen Hallen an und war bisher nicht überdacht. Diese Box soll überdacht werden und mit ihrer Kapazität von 175 m³ ebenfalls als Deklarationsfläche zur DK0-Deponie dienen. Insgesamt wird das Zwischenlager damit eine Kapazität von 4.750 m³ bzw. 8.550 t umfassen, es soll also um 4.250 m³ erweitert werden. Außerdem wird das restliche Teilstück des Zufahrtsbereichs vor den bestehenden Boxen sowie der Zufahrtsbereich zu den neuen Boxen befestigt. Der Deponiekörper an sich, das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen sowie die Verfülldauer werden von der Änderung nicht berührt.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Berchtesgadener Land

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-bgl.de
Telefon: +49 8651 773-0
Fax: +49 8651 773-111
URL: http://www.lra-bgl.de

Datum der Entscheidung

04.07.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

04_07_2022_V_UVP Vorprüfung ( 04_07_2022_V_UVP Vorprüfung.pdf )