Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma juwi GmbH (vormals juwi AG), Energie-Allee 1 in 55286 Wörrstadt, hat mit Datum vom 02.05.2022 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 06.05.2022), letztmalig geändert am 05.08.2022, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern in der Gemeinde Wilnsdorf, WEA 4: Gemarkung: Wilgersdorf, Flur: 10, Flurstück: 46, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von einer Windkraftanlage Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V150-5.6 MW (mit Hybridturm CHT und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) in 57234 Wilnsdorf, WEA 4: Gemarkung: Wilgersdorf, Flur: 10, Flurstück: 46, an den Standort mit folgenden Koordinaten nach Gauß Krüger und Höhe NHN: WEA 4 Rechts: 3 3442324,119 Hoch: 5632639,447 517,9 m mit den jeweiligen Abmessungen Nabenhöhe: 148,00 m über Grund Gesamthöhe: 223,00 m Rotor-Durchmesser: 150,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 5.600 kW; 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmzufahrt, Kranbetriebsflächen sowie Montage- und Lagerflächen an WEA 4 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 17.2.3 der Anlage 1, Spalte 2 (S) UVPG (Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben 1 ha bis weniger als 5 ha Wald). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben besteht hier nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Kreis Siegen-Wittgenstein das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV). Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072
Siegen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Telefon: | 0271 333-0 |
Fax: | 0271 333-2500 |
URL: | https://www.siegen-wittgenstein.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.06.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.09.2022 - 04.10.2022