Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Bosch Rexroth AG betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 547/6 u.a. der Gemarkung Lohr a. Main eine Eisengießerei. Die Anlage ist nach Nr. 3.7.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt.

Die Fa. Bosch Rexroth beabsichtigt die Neuerrichtung der Kühlhauserweiterung mit Entstaubungsanlage Q 24/2 (BE 410) und eines Mittelfrequenzofens (BE 100), die Neuorganisation des Kokillengusses (BE 310) und der Gussputzerei (BE 510) sowie den Entfall des Netzfrequenzofens NF II (BE 100) und des CO2-Verfahrens in der Handkernmacherei (BE 230).

Ziele des Vorhabens sind die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduzierung der CO2-Emissionen, Verbesserungen im Arbeitsumfeld der Gießereimitarbeiter, Entlastung des örtlichen Straßenverkehrs sowie eine verbesserte Wirtschaftlichkeit.

Die Produktionskapazität und -zeit der Eisengießerei wird nicht erhöht.

Der Betreiber beantragte mit Schreiben vom 07.04.2022, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 11.04.2022, die für die Änderung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Der Genehmigungsantrag wurde am 20.04.2022 um das Luftreinhaltegutachten ergänzt. Am 19.05.2022 wurden Angaben zum Schmelzbetrieb, am 20.05.2022 Erläuterungen zur Retentionsraumbilanzierung und am 27.05.2022 Angaben und Gutachten zur Bauwassererhaltung ergänzt, sodass der vollständige Antrag am 27.05.2022 vorlag.

Das mit Schreiben vom 07.04.2022 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage der Fa. Bosch Rexroth AG, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 3.7.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 2.4 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen.

Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend kann jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die Fa. Bosch Rexroth AG dies mit Schreiben vom 17.05.2022 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

07.11.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-01-12 UVP Vorprüfung_geschwärzt ( 2023-01-12 UVP Vorprüfung_geschwärzt.pdf )