Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Welden plant als weiteren Schritt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Laugna bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100 + 15 % KF) die Errichtung von einem Hochwasserrückhaltebecken (HRB). Das HRB mit einem Volumen von ca. 365.000 m³, einer Dammhöhe von bis zu ca. 5,7 m im Vorlandbereich (ca. 7,4m über Ge-wässersohle) und einem Drosselabfluss von 6,5 m³/s bei Vollstau soll im Durchschnitt ca. 580 m südlich des Ortsrandes von Welden errichtet werden. Die Dammachse soll annähernd eine West-Ost-Ausrichtung erhalten. Der Hochwasserrück-haltedamm wird an den Talflanken jeweils durch das anstehende Gelände begrenzt. Der da-hinterliegende Hochwasserrückhalteraum wird im Westen durch das ansteigende Gelände und im Osten durch die Hangneigung einer Waldfläche begrenzt. Der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens liegt außerhalb von Waldflächen. Das ge-plante Dammbauwerk liegt innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen und grenzt im Osten an die Waldflächen an. Für die Maßnahme sind eine kleinräumige Verlegung der Laugna im Be-reich des Durchlassbauwerks sowie Forstweganpassungen östlich des HRB notwendig. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen weitere innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen ge-plant und zur Genehmigung beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. Diese sollen dazu beitragen, dass nach Umsetzung der Gesamtmaßnahmen aus dem Hochwasser-schutzkonzept des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult aus dem Jahr 2016 die bei einem hundertjährlichen Regenereignis anfallenden Wassermengen zurückgehalten und schadlos durch den betroffenen Ortsbereich im Bereich des Marktes Welden abgeleitet werden kön-nen. Für das Vorhaben hat der Markt Welden am 03.08.2018 beim Landratsamt Augsburg die An-tragsunterlagen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) eingereicht. Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens führte das Landratsamt Augsburg zu den Gewäs-serausbauten nach § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i.V. mit Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch und kam zu dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachtei-ligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunter-lagen wurden Stellungnahmen und Einwendungen über mögliche Auswirkungen der verfah-rensgegenständlichen Maßnahmen auf die Umwelt vorgebracht, welche dazu führten, dass der Markt Welden eine Umweltverträglichkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult mbH & Co. KG, Neusäß, in Auftrag gegeben hat. Der dazugehörige UVP-Bericht wurde am 26.05.2023 fertiggestellt und ist Bestandteil der aktualisierten Entwurfs- und Ge-nehmigungsplanung 26.05.2023.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Augsburg
Wasserrechtsbehörde
Prinzregentenplatz 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-a.bayern.de |
Telefon: | +49 821 3102-0 |
Fax: | +49 821 3102-2209 |
URL: | http://www.landkreis-augsburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.10.2023 - 10.11.2023