Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)

Der Landkreis Starnberg hat die Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ausbau und Aufstau des Bulachgrabens (Fl.-Nr. 738, Gemarkung Etterschlag, Gemeinde Wörthsee) durch Errichtung einer Schwelle im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 739, Gemarkung Etterschlag, Gemeinde Wörthsee beantragt. Der Gewässerausbau dient der Re-naturierung des Schluifelder Mooses.

Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Wesentlich für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ist, dass die von der Maßnahme betroffe-nen Naturschutzgüter von dem Gewässerausbau profitieren. Die Vernässung dient der Um-setzung des FFH-Managementplans und bezweckt die Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushalts zum Schutz der wertvollen Vegetation im Schluifelder Moos sowie zur Ver-langsamung der CO²-Freisetzung. Eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur- oder anderen Schutzgütern findet nicht statt.

Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Knött, Helga, Frau

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-148
Fax: +49 8151 148-160
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

05.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Text_Veröffentlichung_UVPG_Vorprüfung_041120docx ( Text_Veröffentlichung_UVPG_Vorprüfung_041120docx.docx )