Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 13.04.2017 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Beethovenstraße 4, 86633 Neuburg plant im Landkreis Aichach-Friedberg ca. 1,6 km südwestlich des Marktes Pöttmes die Erweiterung einer Kies-/Sandabbaustelle auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 2040 und 2041, Gmkg. Pöttmes. Das geplante Abbauvorhaben liegt ca. 1,2 km südöstlich von Kühnhausen sowie ca. 1,9 km nordöstlich von Stuben und ca.1,5 km nordwestlich von Wagesenberg. Die geplante Abbauerweiterung liegt innerhalb des ca. 1.300 ha großen Ebenrieder Forstes, der durch Nadelholzbestände, vornehmlich Fichten-Altersklassenbestände sowie durch Mischwälder mit Fichten, Buchen und Eichen geprägt wird. Nach der vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten-Stadtplaner-Ökologen, Aichach erarbeiteten Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2018 ist der Kies-/Sandabbau auf einer Abbaufläche von ca. 4,43 ha geplant. Die Eingriffsfläche umfasst mit anschließendem Oberboden- und Abraumlagern sowie Nebenanlagen (Waage und Container) ca. 5,1 Hektar. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in drei aufeinanderfolgenden Abschnitten I – III erfolgen. Für den geplanten Kies/Sandabbau mit Erdauffüllung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 2040 und 2041 der Gemarkung Pöttmes wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Grundwasser, Quellen, Wald und die Schutzfunktion des Waldes im Hinblick auf die Grundwasserversorgung nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist auch das Zusammenwirken mit anderen Vorhaben zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkung der Kumulation besteht mit einem bereits genehmigten Abgrabungsvorhaben auf dem Grundstück Flur-Nr. 2003 der Gemarkung Pöttmes.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Aichach-Friedberg
Sachgebiet 41 - Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz
Münchener Str. 9
86551
Aichach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Telefon: | +49 8251 92-0 |
Fax: | +49 8251 92-371 |
URL: | http://www.lra-aic-fdb.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.01.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.08.2023 - 08.08.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.05.2023 - 29.06.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Berichte und Empfehlungen
Weitere Unterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.08.2021 - 29.09.2021