Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfall-wirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissions-schutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung der Biogasanlage der Fa. WVE GmbH Kaiserslautern am Standort 66959 Höheinöd, Flurstück 878/4/1 keine Um-weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Die Firma WVE GmbH Kaiserlautern, Blechhammerweg 50, 67659 Kaiserslautern hat beantragt, ihre bestehende Biogasanlage durch Errichtung und Betrieb eines zweiten BHKW-Aggregates (2.132 kW FWL) in einem separaten Betriebscontainer zur Flexibili-sierung der Stromproduktion, Errichtung von zur Flexibilisierung erforderlichen techni-sche Nebeneinrichtungen (Gasaufbereitungsstation und Trafostation), sowie Errichtung eines Containers für eine Holztrocknungsanlage mit einer Leistung von 650 kW th gemäß § 16 BImSchG wesentlich zu ändern. Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 2 Ziffer 2 und Abs. 4 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, auf-grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: • Die Luftschadstoffemissionen der Anlage werden nur beim gleichzeitigen Betrieb der beiden BHKW`s erhöht. Diese bleiben jedoch sicher unterhalb der Bagatellmassenströme der Tabelle 7 in Ziffer 4.6.1.1 der TA Luft. Die Jahresfrachten der Luftschadstoffe ändern sich hingegen nicht, da die Inputstoffe und Mengen nicht verändert werden und sich somit die erzeugte Gasproduktion nicht verändert. • Es entstehen keine neuen Abwasserströme. • Es entstehen keine neuen Abfallströme. • Es entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmemissionen. • Da bei der Ursprungsplanung bereits eine Erweiterung des Betriebsgebäudes zur Errichtung einer zusätzlichen Holzhackschnitzelfeuerung vorgesehen und bei den erforderlichen Ersatzmaßnahmen mit angesetzten ca. 385 m² bereits berücksichtigt aber nicht gebaut wurde, kann der nun vorgesehene Eingriff als bereits ausgeglichen angesehen werden. Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden. • Auf schützenwerten Bereichen entstehen keine erheblichen nachteiligen Auswir-kungen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Datum der Entscheidung
21.11.2018