Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat das Unternehmen Helmut Schneider Bagger und Transporte beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP- Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 9) UVP-V Bergbau und Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Im Tagebau „Reichertshofen“ soll auf einer Fläche von 2,6 ha Quarzkies abgebaut werden. Der Abbau befindet sich süd-östlich der Ortschaft Langenbruck und umfasst forst- und landwirtschaftliche Flächen. Für den Abbau müssen ca. 1,23 ha Wald gerodet werden. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich vorwiegend um einen Mischwald aus Buchenwald und Nadelgehölzen wie Kiefer und Fichte. Gemäß der Waldfunktionskarte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm der Bayerischen Forstverwaltung sind den betroffenen Waldflächen im Geltungsbereich keine Waldfunktionen zugewiesen. Flächenneuversiegelungen sind nicht vorgesehen. Standort des Vorhabens Das Vorhaben befindet sich in den Gemarkungen Hög und Reichertshofen der Gemeinde Reichertshofen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Das Plangebiet wird bisher landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. In einer Entfernung von 200 m befindet sich die Ortschaft Langenbruck. Der geplante Standort liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien). Der Standort weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- oder Qualitätskriterien auf. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Der beantragte Abbau von Quarzkies umfasst die Rodung von 1,23 ha Wald. Nach erfolgtem Abbau erfolgt die Verfüllung des Tagebaus. Im Rahmen der Rekultivierung wird die beanspruchte Rodungsfläche wieder mit höherwertigen Wald aufgeforstet und der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf der Betriebsfläche befinden sich keine Gewässer und es wird kein Grundwasser durch den Abbau erschlossen, eine Beeinträchtigung ist daher nicht gegeben. Es können temporär während des Abbaus Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
19.07.2023