Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Planfeststellungsbehörde:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
SenUMVK IV E 111 Dienstgebäude Rungestraße 29, Zimmer 420, (Zugang am Köllnischen Park 3) 10179 Berlin
Deutschland
E-Mail: | post@senmvku.berlin.de |
Telefon: | (030) 9025 1538 |
URL: | https://www.berlin.de/planfeststellungen/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.08.2024 - 18.09.2024