Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus Seelach, gemeindefreies Gebiet Brunn, Landkreis Nürnberger Land der Firma Sandwerke Altdorf oHG, Schwaig Die Firma Sandwerke Altdorf oHG, Schwaig, betreibt im Landkreis Nürnberger Land den Tagebau "Seelach" zur Gewinnung von Quarzsand. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt der Unternehmer den Tagebau "Seelach" durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 3,3 ha zu erweitern und hat hierzu bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau auf zwei Teilflächen, die unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzen. Der vorgelegte Antrag auf Planfeststellung beinhaltet gleichfalls einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den in den Antragsunterlagen als Teilfläche 1 bezeichneten Bereich; Näheres hierzu ist auf den Seiten 65/66 des Rahmenbetriebsplans mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (Teil A der Antragsunterlagen) beschrieben. Die Gewinnungstätigkeiten sollen im Trockenabbau durchgeführt werden; als Gewinnungsgeräte kommen Radlader zum Einsatz. Anschließend soll der gewonnene Quarzsand in einer am Standort befindlichen Aufbereitungsanlage aufbereitet werden. Die Erschließung des Tagebaus soll über die bestehende An- und Abfuhrstrecke auf die Kreisstraße LAU 15 erfolgen; der Unternehmer geht derzeit von einer verkehrlichen Belastung von etwa 25 bis 30 LKW pro Arbeitstag aus. Im Zuge der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche sollen das das vorhandene Eigenmaterial (d.h. nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile) und zugefahrenes Fremdmaterial (Erdaushub, der die Zuordnungswerte Z 0 einhält) verwendet werden. Durch die Regierung von Mittelfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde anlässlich des Scoping-Termins ausgeführt, dass die Tatsache, dass das vorgesehene Abbaugebiet im geltenden Regionalplan weder als Vorrang- noch als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist, nicht zu der Forderung für ein vorgängiges Raumordnungsverfahren führt. Sowohl der bestehende Tagebau als auch die beantragten Erweiterungsflächen befinden sich innerhalb der mit Rechtsverordnungen vom 28.08.2964 zu Bannwald erklärten Waldflächen im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach ("Teile des Lorenzer Reichwaldes und des sog. Südlichen Reichswaldes") und innerhalb des Vogelschutzgebietes "Nürnberger Reichswald" (Gebiets-Nr. 6533-471). Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl I S. 1328), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBl I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa.) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da sich das Vorhaben innerhalb eines NATURA 2000-Gebietes befindet. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651). Am 08.08.2017 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. Gegenstand des Scoping-Termins war ein zum damaligen Zeitpunkt noch angedachter Nassabbau; hiervon wurde jedoch zwischenzeitlich Abstand genommen. Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Firma Sandwerke Altdorf oHG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Zulassung vorgelegt. Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung, diverse Kartierungen/Erfassungen sowie Unterlagen zur Hydrogeologie. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen. Die Planunterlagen liegen in der Gemeinde Leinburg nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Ludwigstr. 20
95444
Bayreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ofr.bayern.de |
Telefon: | +49 921 604-0 |
Fax: | +49 921 604-1258 |
URL: | http://www.regierung.oberfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.12.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
02.08.2021 - 27.07.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.02.2021 - 05.03.2021