Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Erstgenehmigung für die Errichtung eines Prüfstandes für Verbrennungsmotoren am Standort, 83530 Schnaitsee, Stangern 12, Flurstück 1003, Gemarkung und Gemeinde Schnaitsee - Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG die Firma Johann Hochreiter Biogasanlage Stangern beantragt gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m 19 BImSchG mit Schreiben vom 10.10.2018, (eingegangen am 22.10.2018), eine Erstgenehmigung für die Errichtung eines Prüfstandes für Verbrennungsmotoren auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003, Gemarkung und Gemeinde Schnaitsee. Der Prüfstand wird der Nr. 10.15.1 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV zugeordnet. Das Landratsamt Traunstein führt hierzu das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durch. Auf dem genannten Grundstück befindet sich auch eine Biogasanlage nach den Nrn. 1.2.2.2 (V), 8.6.3.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Änderungsgenehmigung, Az. 4.41-8240.50-180007 vom 01.10.2019). Bei der geplanten Erstgenehmigung des Motorprüfstandes handelt es sich um ein Vorhaben nach der Nr. 10.5.2 der Anlage 1 zum UVPG. Zudem wird es als ein kumulierendes Vorhaben gem. § 10 Abs. 4 UVPG zu der der bereits genehmigten Biogasanlage, hinzugerechnet. Für das Vorhaben ist nach § 11 Abs. 3 Nr. 3, Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese erfolgt als unselbstständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (vgl. § 4 UVPG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV). Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in Zwei Stufen durchgeführt (§ 7 Abs. 2 UVPG). In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung aber in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden durch den Vorhabensträger Angaben gemäß § 7 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 2 des UVPG vorgelegt. Aufgrund dieser Angaben konnte schlüssig darlegt werden, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien durch das Vorhaben nachteilig berührt werden. Das Landratsamt Traunstein kommt aufgrund überschlägiger Prüfung zu der Einschätzung, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswir-kungen nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 6 UVPG besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.71 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-332 wird gebeten.

UVP-Kategorie

Sonstige Industrieanlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Traunstein

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Telefon: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-449
URL: http://www.traunstein.bayern

Datum der Entscheidung

29.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AV Feststellung zur Durchführung UVP ( AV Feststellung zur Durchführung UVP.pdf )