Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ortsgemeinde Hollnich hat bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Untere Wasserbehörde einen wasserrechtlichen Antrag auf Plangenehmigung einer Gewässerausbaumaßnahme gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Ein bereits errichteter, ursprünglich als Teil der Niederschlagswasserbewirtschaftung vorgesehener sowie bislang ungenehmigter Teich, soll weiterhin erhalten und betrieben werden. Der Teich verfügt über eine Gesamtfläche von rund 290 m². Da er bereits über einen längeren Zeitraum besteht, beherbergt er eine Pflanzenvielfalt und bietet Tieren und Insekten in zunehmend trockener werdenden Sommern einen hochwertigen Lebensraum. Die bestehende Pflanzenvielfalt zeichnet sich durch einen Schilfgürtel im östlichen Uferbereich, einer blütenreichen Flachwasserzone, Seggen & Binsen, einem Schwimmpflanzenbereich, Binsen-Pfeilkraut-Gesellschaften und einem Seggen-Iris-Bereich aus.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord / Bau (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Bauministerium (FM)
KV Rhein-Hunsrück (Bau)
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Datum der Entscheidung
09.07.2024