Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Biomasseverwertung Straubing GmbH (BSR), Imhoffstraße 97, 94315 Straubing hat mit Schreiben vom 18.06.2021 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage mit Nebenanlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur Trocknung von Klärschlamm beantragt. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Die Anlage soll auf dem Flurstück 2781/1 der Gemarkung Ittling, Imhoffstraße 97, 94315 Straubing errichtet werden. Das Grundstück befindet sich auf dem Sondergebiet „SO Kläranlage – Flächen für Anlagen der öffentlichen Ver- und Entsorgung“ der Stadt Straubing. In der Anlage soll kommunaler und kommunalähnlicher Klärschlamm eingesetzt werden, der extern und auch von der benachbarten Kläranlage Straubing bezogen werden soll. Der Klärschlamm wird sowohl mechanisch entwässert (Trockensubstanz 25 %) oder vollgetrocknet (Trockensubstanz 90 %) angeliefert. Gleichzeitig hat der Vorhabensträger einen Erlaubnisantrag für eine Indirekteinleitung von Abwässern und Niederschlagswasser in die Kanalisation bzw. Abwasserbehandlung der Kläranlage Straubing beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-nb.bayern.de |
Telefon: | +49 871 808-01 |
Fax: | +49 871 808-1002 |
URL: | http://www.regierung.niederbayern.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
08.04.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
01.12.2021 - 01.12.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
20.08.2021 - 20.09.2021