Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Heinl und Sohn GbR hat am 30.04.2024 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage nach § 16 BImschG i.V.m. § 1 Nr. 8.6.3.2 (Biogaserzeugungsanlage) und 8.1.3 (Gärrestelager) des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl.Nr. 161, Gemarkung Zweifelsheim, beantragt. Bei den beantragten Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte: 1. Austausch der Biolenen auf den 5 Behältern (Fermenter 1&2, Nachgärer 1&2 sowie des Lagerbehälters) gegen Tragluftdächer 2. Erhöhung der Gasspeichermenge infolge des Dachtausches 3. Erhöhung der Inputstoffmengen von ca. 12.039 t/a auf ca. 13.685 t/a 4. Nutzung des Nachgärers 2 zu 100% als Kombination Nachgärer/Gärrestelager (bisher nur zu 50% als Lager genutzt) 5. Errichtung eines Technikcontainers Im Genehmigungsverfahren war nach § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festzustellen, ob für die geplante Änderung der Biogasanlage eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstr. 1
91052
Erlangen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
Telefon: | +49 9131 803-1000 |
Fax: | +49 09131 803-491000 |
URL: | http://www.erlangen-hoechstadt.de |
Datum der Entscheidung
26.07.2024