Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma Papageno eneuerbare Energien GmbH, Schultenortstraße 49 in 48477 Hörstel hat mit einem Antrag vom 29.06.2023, eingegangen am 05.07.2023 eine Genehmigung gem. § 16b BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA 1: An019) auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Anröchte beantragt: Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 214 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 1: An019) Enercon E-82 E2 mit je einem Rotordurchmesser von 82,00 m, einer Nennleistung von 2.300 kW, einer Nabenhöhe von 138,38 m und einer Gesamthöhe von 179,38 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt einer bestehender Windenergieanlage vom Typ Tacke TW 600e mit 600 kW (Gemarkung: Effeln, Flur: 3, Flurstück: 213). Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Effeln-Nord“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 16b Abs. 5 BImSchG soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Dies ist in dem Verfahren nicht geschehen, insofern wird auf einen Erörterungstermin verzichtet. Gemäß § 16b Abs. 6 findet auf Genehmigungsverfahren im Sinne von Absatz 1 für das Repowering von bis zu 19 Windenergieanlagen § 19 BImSchG Anwendung. Da der Antragsteller eine freiwillige UVP gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt hat, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen im Antragsverfahren unter Beteiligung der Fachbehörden gewertet. Auf die für die Beteiligung der Öffentlichkeit maßgebenden Vorschriften (Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) wird hingewiesen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494
Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Telefon: | 02921 30-0 |
Fax: | 02921 30-2945 |
URL: | https://www.kreis-soest.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
11.06.2024
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.08.2023 - 25.09.2023