Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau hat nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag zur Entwicklung der Hunnau sowohl durch Instream-Maßnahmen als auch Aufwertung des Gewässerrandstreifens in einem etwa 300 m langen Teilstück von Station 6 + 425 bis 6 + 700 gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 29. August 2024 Az.: 651-41/090-014 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Flick

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

29.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

240829 Bekanntmachung UVP ( 240829 Bekanntmachung UVP.pdf )