Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald Kreises mbH (AWN) hat die erforderliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG für das im Folgenden beschriebene Vorhaben beantragt: Der Neckar-Odenwald-Kreis plant auf der mit Datum vom 02.08.1983 planfestgestellten Deponie Sansenhecken, Sansenhecken 1, 74722 Buchen, innerhalb der 1983 planfestgestellten Grenzen eine Deponieerhöhung, um auch mittelfristig die Entsorgungssicherheit anfallender DK II-Abfälle zu gewährleisten. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Volumenoptimierung (DK II und DK 0). Durch die Deponieerhöhung soll ein Mehrvolumen von ca. 958.000 m³ DK II-Material und ca. 130.000 m³ DK 0-Material geschaffen werden (bisher genehmigtes Ablagerungsvolumen: 2.200.000 m³). Die Laufzeit des Erhöhungsvorhabens beträgt rechnerisch ca. 25 Jahre (bei 38.000 m³ jährlichem Abfallaufkommen). Die Erhöhung beläuft sich durch das Vorhaben auf 34,5 m (388 m ü. NN auf 422,5 m ü. NN). Von der beantragten Planfeststellung betroffen sind die Flurstücke 8654, 1029/1, 10292, 10293, 10296, 10299, 10300 und 10301 innerhalb der bereits bestehenden planfestgestellten Grenzen. Durch die Erhöhung der bestehenden Deponie entsteht demnach kein zusätzlicher Flächenverbrauch. Die betroffenen Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Buchen (Odenwald). Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist die Herstellung der Erhöhung und Endgestaltung (geänderte Höhenkubatur) der Deponie. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Profilierung und Zwischenabdichtung der Verfüllabschnitte (VA) IV, V/VI und VII sowie nach Abschluss der Verfüllung zur Profilierung des gesamten überhöhten Deponiekörpers und zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems nach den Anforderungen DK II. Weitere mit dem Vorhaben verbundene Maßnahmen sind der Neubau und Anschluss der geplanten Entwässerung der geplanten Zwischenabdichtung, die Anpassung des vorhandenen Gasfassungssystems sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche. Des Weiteren wird eine dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) mitbeantragt. Hierzu wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) die forstrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dargelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 5
76247
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abteilung5@rpk.bwl.de |
Telefon: | 0721 926-7601 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.11.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.11.2023 - 14.11.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.08.2023 - 01.09.2023