Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Lenord, Bauer & Co. GmbH, Dohlenstraße 32, 46145 Oberhausen hat die Errichtung und den Betrieb eine Flüssiggaslagerbehälters auf dem eigenen Grundstück des Standortes Heinrich-Hertz-Straße 2, 45966 Gladbeck, Gemarkung: Gladbeck, Flur: 115 Flurstück: 122 beantragt.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Für dieses Neuvorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG vorzunehmen. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht.

Die Bewertung im Rahmen dieser standortbezogenen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch das geplante Vorhaben keine besondere örtliche Gegebenheiten berührt werden.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Recklinghausen

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Telefon: 02361-53-0
Fax: 02361-53-3290
URL: https://www.kreis-re.de

Datum der Entscheidung

20.07.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-07-20 UVP Bekanntmachung ( 2023-07-20 UVP Bekanntmachung.pdf )