Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben liegt nördlich der Ortschaft Arbing zwischen einem Altarm der Donau und der Donau. Der beplante Bereich umfasst die Flächen mit den Fl. Nrn. 2103/1, 2103/2 und 2103/3, Gemarkung Altenmarkt, Stadt Osterhofen. Die Kiesgewinnung soll auf einer rund 87.000 m2 großen Fläche erfolgen. Die maximale Abbauendtiefe soll bei maximal rund 8 m u. GOK, entsprechend etwa 298 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 4,9 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,4 m entfallen und 2,5 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragsstellers rund 380.000 m3, die Abraummenge ca. 210.000 m3, der Oberboden rund 35.000 m3. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in Fließrichtung (WSW-ENE) eine Länge von rund 230 m sowie eine Breite quer zur Fließrichtung von rund 400 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Die Abraumarbeiten werden mit einem Bagger oder Radlader, einer Planierraupe und einem Muldenkipper durchgeführt. Der Trockenabbau erfolgt entweder mit einem Bagger und einem Radlader oder zwei Radladern. Der Nassabbau wird mittels eines (Langarm-) Baggers und zwei Radladern durchgeführt. Die Auffüllung und Rekultivierung findet mittels einer Planierraupe, einem Bagger oder Radlader und einem Muldenkipper statt. Bei allen drei Arbeitsgängen (Abraum, Abbau, Auffüllung/Rekultivierung) werden maximal drei Maschinen gleichzeitig betrieben. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände durch Zugabe von Feinsand für eine Verwendung als Deichbaumaterial aufbereitet und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen erfolgen ausschließlich mit örtlich anfallenden Abraummaterial. Nach Abschluss der Verfüllmaßnahmen soll die Rekultivierung der Maßnahme vorrangingen Zielen des Arten- und Biotopschutzes folgen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Herrenstr. 18
94469
Deggendorf
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 991 3100-0 |
Fax: | +49 991 3100-41250 |
URL: | http://www.landkreis-deggendorf.de |
Datum der Entscheidung
24.01.2022